Hinweise zu den Abrechnungsmöglichkeiten bei Krankenkassen

Auszug aus den EMR-Bestimmungen:

 

Jeder Versicherer entscheidet selbst, ob er eine auf der EMR-Methodenliste aufgeführte Methode vergütet, in welchem Umfang er Vergütungen leistet und ob er die Vergütung von anderen Voraussetzungen als der EMR-Registrierung abhängig macht. Die genauen Angaben zur Vergütungspraxis müssen von den Klienten beim Versicherer eingeholt werden.

Bitte beachten Sie, dass untenstehende Angaben zu den Krankenkassen lediglich informativen Charakter haben und keinen Anspruch auf Vergütung vermitteln und wir diesbezüglich jegliche Verantwortung ablehnen.

 

Nur ihre Krankenkasse kann verbindliche Angaben zur Kostenübernahme machen.
 


Angaben zur Anerkennungen von Martin Fischer:
(mit zugesicherter, erfüllter Fortbildungspflicht)


Angaben zur Anerkennungen von Romy Fischer:

(mit zugesicherter, erfüllter Fortbildungspflicht)

Zusätzlich mit individueller Anerkennung:

Keine Beiträge an unsere Behandlungen leistet: 

Krankenkassen die nicht aufgeführt sind, oder bei den hier vermerkt ist, dass sie keine Beiträge bezahlen, haben entweder die von uns angebotenen Methoden (Atemtherapie oder klassische Massage) nicht im Leistungsangebot oder verwenden andere Kriterien für die Kassenabrechnung.


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                                Stand: (22.01.12)